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   BVerwG, 22.02.1973 - II B 11.72   

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BVerwG, 22.02.1973 - II B 11.72 (https://dejure.org/1973,1769)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.1973 - II B 11.72 (https://dejure.org/1973,1769)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 1973 - II B 11.72 (https://dejure.org/1973,1769)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Definition der "grundsätzlichen Bedeutung" im Sinne von § 132 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) - Freiwillige Begründung des Wohnsitzes - Aufgabe des Wohnsitzes - Aufklärungspflicht des Gerichts und Mitwirkungspflicht der Verfahrensbeteiligten

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 26.03.1954 - IV A 90.53
    Auszug aus BVerwG, 22.02.1973 - II B 11.72
    Eine solche Abweichung hat die Beschwerde jedoch weder hinsichtlich des Urteils vom 17. Mai 1962 - BVerwG II C 13.60 - (BVerwGE 14, 167) noch hinsichtlich des Urteils vom 26. März 1954 - BVerwG IV A 90.53 - (Buchholz 427.1 § 30 SHG Nr. 5 = RLA 1954, 339) dargetan; die Beschwerdeschrift genügt insoweit schon nicht den formellen Anforderungen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO.

    Eine Abweichung von dem Urteil vom 26. März 1954 - BVerwG IV A 90.53 - scheidet ebenfalls aus.

    Nach diesen tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts liegt ein mit dem im Urteil vom 26. März 1954 - BVerwG IV A 90.53 - entschiedenen Fall vergleichbarer Sachverhalt nicht vor, so daß eine Divergenz in der rechtlichen Beurteilung ausscheidet.

  • BVerwG, 17.05.1962 - II C 13.60

    Anspruch auf Gewährung von Versorgungsbezügen nach dem Gesetz zur Regelung der

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1973 - II B 11.72
    Eine solche Abweichung hat die Beschwerde jedoch weder hinsichtlich des Urteils vom 17. Mai 1962 - BVerwG II C 13.60 - (BVerwGE 14, 167) noch hinsichtlich des Urteils vom 26. März 1954 - BVerwG IV A 90.53 - (Buchholz 427.1 § 30 SHG Nr. 5 = RLA 1954, 339) dargetan; die Beschwerdeschrift genügt insoweit schon nicht den formellen Anforderungen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO.

    Im Gegenteil, das Berufungsgericht hat sich ausdrücklich der im Urteil des Senats vom 17. Mai 1962 - BVerwG II C 13.60 - dargelegten Rechtsauffassung angeschlossen, daß ein Vertriebener sich im Zustand der Vertreibung so lange befunden habe, bis er in zumutbarer Weise - unter Berücksichtigung der jeweiligen Verhältnisse - am Aufnahmeort in das allgemeine Leben eingegliedert war, wobei es nicht entscheidend auf den Willen ankomme, dort auf die Dauer zu bleiben.

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1973 - II B 11.72
    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Beschwerde mit diesem Vorbringen die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne der vorbezeichneten Rechtsprechung überhaupt in einer den Anforderungen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügenden Weise dargelegt hat (vgl. hierzu BVerwGE 13, 90 ff.).
  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1973 - II B 11.72
    Das rechtliche Gehör ist - abgesehen von dem hier nicht in Rede stehenden Fall, daß das Gericht tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten bei seiner Entscheidung ersichtlich überhaupt nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 27, 248 [252]) - verletzt, wenn das Gericht seine Entscheidung auf Tatsachen oder Beweisergebnisse gestützt hat, zu denen die Beteiligten sich nicht äußern konnten (§ 108 Abs. 2 VwGO).
  • BVerwG, 23.01.1970 - II B 50.69

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1973 - II B 11.72
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Vorschrift hat eine Rechtssache dann, wenn sie eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht geklärte Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts u.a. die Beschlüsse vom 23. Januar 1970 - BVerwG II B 50.69 - und vom 24. November 1970 - BVerwG VI B 32.70 -).
  • BGH, 03.05.1961 - V ZR 154/59
    Auszug aus BVerwG, 22.02.1973 - II B 11.72
    Ferner hält die Beschwerde zu Unrecht unter Hinweis auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (MDR 1961, 841) und ein Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLGZ 1964, 109) die vorliegende Rechtssache für rechtsgrundsätzlich mit der Begründung, nach Meinung des Bundesgerichtshofs sei bei einer Auswanderung zur Wohnsitzaufgabe erforderlich, daß das bisherige Staatsgebiet in der Absicht verlassen worden sei, sich im Ausland ständig niederzulassen, also im fremden Land eine neue Heimat zu suchen, und nach Meinung des Bayerischen Obersten Landesgerichts habe ein Verfolgter, der erst an einen anderen Ort gegangen sei, um von dort aus auszuwandern, in der Regel seinen bisherigen Wohnsitz nicht aufgeben wollen.
  • BVerwG, 30.05.1967 - II B 32.67

    Gewährung von Entlassungsgeld eines Berufsunteroffiziers der früheren Wehrmacht

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1973 - II B 11.72
    Eine Abweichung im Sinne der vorgenannten Vorschrift kann nur dann vorliegen, wenn eine das Berufungsurteil tragende Rechtsauffassung von der des Bundesverwaltungsgerichts, und zwar bei Anwendung derselben Vorschrift, abweicht (BVerwGE 16, 53 und 27, 155).
  • BVerwG, 10.04.1963 - VIII B 16.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1973 - II B 11.72
    Eine Abweichung im Sinne der vorgenannten Vorschrift kann nur dann vorliegen, wenn eine das Berufungsurteil tragende Rechtsauffassung von der des Bundesverwaltungsgerichts, und zwar bei Anwendung derselben Vorschrift, abweicht (BVerwGE 16, 53 und 27, 155).
  • BVerwG, 23.07.1963 - II C 158.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1973 - II B 11.72
    Diese Rüge kann aber schon deshalb die Zulassung der Revision nicht rechtfertigen, weil die Aufklärungspflicht des Gerichts dort endet, wo die Mitwirkungspflicht der Verfahrensbeteiligten einsetzt (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Beschluß vom 17. März 1961 - BVerwG IV B 339.60 - [Buchholz 427.3 § 339 LAG Nr. 18]; BVerwGE 16, 241 [245] mit weiteren Hinweisen).
  • BVerwG, 10.05.1967 - VI C 136.63

    Wiederholte Beweisaufnahme in der Berufungsinstanz - Ernennung zum Oberstleutnant

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1973 - II B 11.72
    Gleiches gilt für das - unrichtige (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 10. Mai 1967 - BVerwG VI C 136.63 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 58] und Beschluß vom 23. November 1972 - BVerwG II B 27.72 -) - Vorbringen, wegen der Beweisnot des Klägers genüge die Feststellung der überwiegenden Wahrscheinlichkeit der anspruchsbegründenden Tatsachen.
  • BVerwG, 17.03.1961 - IV B 339.60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 07.02.1973 - II B 41.72

    Überprüfung von Fahrtenbüchern auf ihre Richtigkeit - Pflicht der

  • BVerwG, 23.11.1972 - II B 27.72

    Beweisanforderungen bei Geltendmachung von Rechten aus dem Gesetz zur Regelung

  • BayObLG, 13.03.1964 - Allg. Reg. 7/64
  • BVerwG, 30.08.1973 - II C 26.71

    Anspruch auf Versorgungsleistung - Begründung eines Berufssoldatenverhältnisses

    Die Rüge, daß das Tatsachengericht den entscheidungserheblichen Sachverhalt nicht von Amts wegen erschöpfend aufgeklärt habe, kann nicht dazu dienen, den Prozeßbeteiligten die Möglichkeit zu eröffnen, das von ihnen selbst Versäumte nachzuholen (vgl. auch Beschlüsse des Senats vom 7. Februar 1973 - BVerwG II B 41.72 - und vom 22. Februar 1973 - BVerwG II B 11.72 -).
  • BVerwG, 01.03.1974 - III B 69.73

    Anforderungen an die Bestimmung des maßgeblichen Stichtags des Aufenthaltes zur

    Im übrigen können auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts mit den Rügen, daß die Grundsätze der Beweiswürdigung oder die allgemeinen Erfahrungssätze und die Denkgesetze verletzt seien, regelmäßig keine Verfahrensmängel begründet werden (vgl. Beschlüsse vom 11. November 1960 - BVerwG VIII 84.60 -, vom 8. September 1961 - BVerwG VIII B 176.60 -, vom 27. Dezember 1967 - BVerwG VI B 46.67 -, vom 5. August 1969 - BVerwG II B 26.69 - vom 9. Juni 1970 - BVerwG VI B 22.69 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 62] und vom 22. Februar 1973 - BVerwG II B 11.72 -).
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